25.11.2020
1
22 sek
Anträge für die Novemberhilfe können ab sofort hier über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.
Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte). Ausführliche Informationen zur Registrierung und Anmeldung für prüfende Dritte finden Sie hier.
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Novemberhilfe finden Sie in den jüngst veröffentlichten FAQ zu den Novemberhilfen des Bundeswirtschaftsministeriums.